Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking wird vom englischen Verb "to stalk" abgeleitet, was so viel bedeutet wie "anpirschen, sich anschleichen". Stalking ist eine Straftat und wird im Strafgesetzbuch ( StGB) § 238 unter dem Begriff der „Nachstellung“ strafrechtlich verfolgt.
 
Demnach beinhaltet Stalking unbefugtes Nachstellen sowie nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch…
 
  • wiederholtes Aufsuchen der räumlichen Nähe einer Person, beispielsweise die Verfolgung und das Auflauern der Person vor deren Wohnung, deren Arbeitsplatz oder dem Supermarkt
  • häufige Versuche über verschiedene Medien und Wege Kontakt herzustellen z.B. Telefonanrufe, SMS, Messenger, E-Mails, Nachrichten auf dem AB. Hierunter fallen auch ständige Zusendungen von Briefen, Blumen und Geschenken aber auch das Ausfragen von Freunden/Bekannten der Betroffenen.
  • missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten beispielsweise durch Bestellung von Waren im Namen der Betroffenen.
  • Bedrohung mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit einer Person, eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person.
  • Ausspähen von Daten beispielsweise durch eine Stalking App auf dem Handy.
  • Verbreitung oder Veröffentlichung von Abbildungen einer Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person.
  • Verbreitung oder Veröffentlichung eines Inhaltes, der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person.¹
Unsere Interventionsstelle zeigt in Fällen von Stalking erste Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen sowie rechtliche Möglichkeiten innerhalb des Gewaltschutzgesetzes auf.
 
Wenn Sie den Eindruck haben von Stalking betroffen zu sein, wenden Sie sich an unsere Interventionsstelle zur Beratung und Krisenintervention unter   07261/ 97580 – 297
 
 
 
 
 
 
 
 
Interventionsstelle 
 
Du findest uns auch auf:
         
  
Sollten wir nicht persönlich erreichbar sein, können Sie uns jederzeit (24h) eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Eine Beraterin unserer Interventionsstelle meldet sich zeitnah bei Ihnen.
 
Sollten sie sich in einer akuten Notsituation befinden wenden Sie sich bitte unter   110 an die Polizei.